Jobticket

Jobticket
Job|ti|cket 〈[dʒɔ̣b-] n. 15(vom Arbeitgeber bezuschusster) Fahrausweis für Arbeitnehmer, der zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel berechtigt ● er fährt jeden Tag mit dem \Jobticket zur Arbeit [<engl. job „Beruf“ + ticket „Karte, Fahrkarte“]

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Job|ti|cket , das:
Fahrkarte für die tägliche Fahrt (vor allem) zur Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die ein kommunales Verkehrsunternehmen einem Betrieb zu einem günstigen Tarif überlässt u. für deren Erwerb die Mitarbeiter(innen) des Betriebes einen ermäßigten Preis zahlen.

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Jobticket
 
['dʒɔb-, englisch], durch Sondervertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Nahverkehrsbetrieb eingeführte Dauerkarte für die Beschäftigten mit variierenden Mindestabnahmemengen, Großkundenrabatten, Kostenträgern und Leistungsumfängen (räumliche und zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Mitnahmemöglichkeiten). Die Einführung von Jobtickets zielt auf geringere Kosten der Arbeitnehmer, höhere Erlöse der Verkehrsbetriebe, ökologische Vorteile durch reduzierte Kfz-Fahrleistungen, verminderte Flächenvorhaltung für Parkraum und Imagevorteile der Arbeitgeber. 1993 verfügten etwa 1 % der Erwerbstätigen in Deutschland über ein Jobticket. Ähnlich, jedoch deutlich preisgünstiger, ist das Semesterticket für Studenten.

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Jọb|ti|cket, das: Fahrkarte für die tägliche Fahrt (vor allem) zur Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die ein kommunales Verkehrsunternehmen einem Betrieb zu einem günstigen Tarif überlässt u. für deren Erwerb die Mitarbeiter des Betriebes einen ermäßigten Preis zahlen: Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar ... bietet das J. Unternehmen und Behörden mit mindestens 100 Mitarbeitern an (Rheinpfalz 27. 1. 93, 13); Arbeitgeberzuschüsse zu den Bus- und Bahnkosten der Mitarbeiter, so genannte -s, sollen ... steuerfrei werden (MM 17./18. 10. 92, 4).

Universal-Lexikon. 2012.

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